Erdwärmesonden Teil:
Der Weg zur Genehmigung
Erfahrungsbericht: Genehmigung von Erdwärmesonden
Im ersten Teil dieser Reihe hatte ich über die Dimensionierung von Erdwärmesonden berichtet. In diesem Teil geht es um die Genehmigungspraxis. Der Betrieb einer Erdwärmesonde ist eine Benutzung des Grundwassers, die grundsätzlich erlaubnispflichtig ist. Die hessische Praxis geht auf Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zurück. Für Erdwärmesonden bis zu einer Leistung von 30 kW gelten vereinfachte Vorschriften über die hier berichtet wird.