Praxisbeispiel der Durchführung
eines Energieaudits nach DIN 16247-1
Von Daniel Cannas
Kontext des Energieaudits
Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Seit dem 22. April 2015 sind gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die alle Unternehmen, welche keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), oder Unternehmen in öffentlicher Hand sind, verpflichtet, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Wir von den Stadtwerken nehmen diese Herausforderung an und helfen den Gewerbetreibenden oder Niederlassungen internationaler Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Audits soll mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchgeführt werden. Weiterlesen