Alte Photovoltaik-Anlagen fallen aus der EEG-Förderung – was ist zu tun?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, doch Solarzellen lohnen sich – auch noch nach 20 Jahren.

Von Matthias Schweizer

Für die ersten Photovoltaik-Anlagen, die in der Anfangszeit der Energiewende installiert wurden, endet allmählich die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 20 Jahre lang haben sie für ihren regenerativ produzierten Strom eine Einspeisevergütung zu festen Sätzen garantiert bekommen. Doch welche Möglichkeiten haben die Betreiber einer solchen Altanlage (eine so genannte Post-EEG-Anlage) nun? Darum geht es in diesem Beitrag.

Foto: Doc Rabe Media / Adobe Stock
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Wann endet der Anspruch auf eine EEG-Förderung?

Die Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beträgt 20 Jahre. So lange hat der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) Anspruch, seinen Solarstrom zu einem im EEG festgelegten Vergütungssatz ins öffentliche Netz einspeisen zu können. Kunden der Stadtwerke Rüsselsheim als Netzbetreiber werden angeschrieben, wenn für ihre PV-Anlage das Ende der EEG-Förderung naht. Die ersten sieben haben Post erhalten, denn Anfang des Jahres 2021 ist diese Frist für viele Erstanlagen abgelaufen. Für diese so genannten Post-EEG-Anlagen bekommt man keine Förderung mehr vom Netzbetreiber ausgezahlt.

Gibt es eine Ausnahme?

Für kleinere Anlagen, wie sie insbesondere auf Dächern von Einfamilienhäusern installiert wurden, ist übergangsweise eine Nachfolgeregelung geschaffen worden: Bis Ende 2027 bekommt man vom Netzbetreiber weiterhin eine Mindestvergütung, die aber nur noch dem marktüblichen Preis von drei bis vier Cent pro Kilowattstunde (kWh) entspricht – weit weg von früheren Fördersätzen. Zum Vergleich: Bei Inkrafttreten des EEG am 1. April 2000 wurden 51 Cent pro kWh vergütet, ab 1. Januar 2002 waren es 48,1 Cent, aber 1. Januar 2003 dann 45,7 Cent. Trotzdem lohnt es sich nach wie vor, in Photovoltaik zu investieren – entweder in eine bestehende oder in eine neue PV-Anlage.

Foto: Marco2811/Adobe Stock
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Kann man seine alte PV-Anlage weiterbetreiben?

Falls die Anlage technisch zuverlässig ist, steht dem nichts im Weg, auch wenn die EEG-Förderung ausgelaufen ist.

Aber ist ein Weiterbetrieb auch wirtschaftlich?

In dieser Frage muss sich jeder Anlagenbetreiber ein eigenes Urteil bilden. Die Lebensdauer einer PV-Anlage schätzt man auf 30 bis 35 Jahre. Solarmodule altern zwar, haben aber auch nach zwei Jahrzehnten noch einen relativ hohen Wirkungsgrad. Auch aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte man funktionierende Solarzellen möglichst lange laufen lassen. Zu bedenken ist auch, dass eine so alte PV-Anlage nicht nur abgeschrieben ist, sondern sich durch die Förderung auch längst bezahlt gemacht hat. Die hohe EEG-Förderung war praktisch ein Marktanreizprogramm, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen. Nun wünscht sich der Gesetzgeber, dass Solarstrom verstärkt für den Eigenverbrauch produziert wird, damit das öffentliche Stromnetz nicht weiter belastet wird – und für einen Privathaushalt ein lohnendes Modell, Energiekosten zu sparen. Denn je mehr Elektrizität die eigene Solaranlage produziert, desto weniger Fremdstrom muss man einkaufen – die Sonne stellt keine Rechnung.

Foto: Saharrr/Adobe Stock
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Macht es trotzdem Sinn, die Bestands- gegen eine Neuanlage auszutauschen?

Bei Installation einer neuen PV-Anlage im Rahmen eines Re-Powerings (Ersatz alter Kraftwerke durch neue) kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Allerdings ist die Vergütung weitaus niedriger als bei der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Bei einer PV-Anlage mit einer Leistung bis 10 kWp sind es 8,04 Cent/kWh (Stand: Februar 2021).

Weiterhin entfällt mit der EEG- Novelle 2021 für EEG-Anlagen bis 30 kW installierte Leistung für 30 MWh im Jahr die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Deshalb ist es vorteilhaft, die neue Anlage vor allem für die Eigenversorgung mit Sonnenstrom zu konzipieren.

Sollte ich mir einen Heimspeicher für überschüssigen Solarstrom anschaffen?

Für einen Privathaushalt lohnt sich diese teure Anschaffung nicht. Wirtschaftlicher ist es, den überschüssigen Strom einfach ins öffentliche Netz einzuspeisen oder an die Stadtwerke Rüsselsheim zu verkaufen.

Wo kann ich mich über Weiterbetriebsmöglichkeiten informieren?

Die Stadtwerke Rüsselsheim (Telefon: 06142 500-0, E-Mail: kundenzentrum@stadtwerke-ruesselsheim.de) helfen gerne weiter. Man kann beispielsweise einen Technik-Check seiner PV-Anlage durchführen lassen. Wer eine neue Anlage anschaffen, diese aber nicht selbst finanzieren möchte, für den haben die Stadtwerke das Mietmodell „MainSolarDach“ entwickelt: Der Kunde stellt seine Dachfläche zur Verfügung, und die Stadtwerke errichten dort die Photovoltaikanlage. Diese mietet der Kunde, die Stadtwerke tragen die Investitionskosten, kümmern sich um die Installation, Betriebsführung und Instandhaltung.

Grundsätzlich gilt auch für alle, die bisher noch gar keine PV-Anlage auf ihrem Dach haben – der Einsatz der Sonnenenergie lohnt immer. In Rüsselsheim am Main gibt es mehr als 10 000 Gebäude, aber nur etwa 600 PV-Anlagen auf Hausdächern. Da ist noch viel Luft nach oben.

2 Gedanken zu „Alte Photovoltaik-Anlagen fallen aus der EEG-Förderung – was ist zu tun?

  1. Kompliment. Endlich mal eine fundierte, verständliche Information zu einem Thema, das viele PV-Betreiber interessiert, zu dem aber im Internet viel Unsinn geschrieben wird.

    Schön wäre es, wenn man ein E-Fahrzeug zur Speicherung des überschüssigen PV Stroms nutzen könnte. Nicht nur, um sich damit zu bewegen, sondern vor allem um die tagsüber erzeugte Energie bei Dunkelheit auch im eigenen Haushalt verbrauchen zu können. Doch vermutlich erlischt dann die Garantie des Automobilherstellers aufgrund unsachgemäßer Nutzung.

    • Die Fa. Sono Motors entwickelt gerade ein Fahrzeug, das in der Lage ist die Fahrzeugbatterie zu Laden über den Hausstromanschluss oder über eine PV Anlage. Diese Fahrzeug wird auch die Entladung der Autobatterie über Nacht ermöglichen.
      Noch etwas zum Förderende:
      Die PV Anlagen bekommen die Förderung für 20 Jahre + das Jahr der Inbetriebnahme !!!!

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