Die Stadtwerke sind jetzt die Nummer eins in Rüsselsheim

Was der Status „Grundversorger Strom“ für die Kunden und für das Unternehmen bedeutet

Von Jürgen Gelis

Die meisten Kunden in einem Versorgungsgebiet zu haben – welches Unternehmen möchte das nicht? In der Energiewirtschaft hat dieser Status einen besonderen Namen: Grundversorger. Die Stadtwerke Rüsselsheim sind ein solcher Grundversorger schon lange beim Gas, jetzt werden sie es zum 1. Januar 2019 auch beim Strom. Der nachstehende Beitrag erläutert, was es damit auf sich hat und warum es für Kunden von Vorteil ist, sich mal den Tarif anzuschauen, den sie aktuell haben.

Mit günstigen Tarifen und einer großen Werbeaktion, bei der sich Geschäftsführer Hans-Peter Scheerer auch persönlich einbrachte, ist es den Stadtwerken Rüsselsheim gelungen, größter Stromanbieter in der Stadt zu werden.

Mit günstigen Tarifen und einer großen Werbeaktion, bei der sich Geschäftsführer Hans-Peter Scheerer auch persönlich einbrachte, ist es den Stadtwerken Rüsselsheim gelungen, größter Stromanbieter in der Stadt zu werden.

Wer wird Grundversorger?

Seit 2006, so hat es der Gesetzgeber vorgeschrieben¹, wird alle drei Jahre ermittelt, welcher Stromversorger in einem Netzgebiet die meisten Kunden² hat. Für das Netzgebiet von Rüsselsheim am Main ergab das zum Stichtag 1. Juli diesen Jahres, dass die Stadtwerke Rüsselsheim (vertreten durch ihre Tochtergesellschaft Energieversorgung Rüsselsheim GmbH) mit einem Marktanteil von rund 30 Prozent vorne liegen und damit die eprimo GmbH ablösen, die derzeit Grundversorger ist.

Was ist der Sinn der Grundversorgung?

Die Stadtwerke Rüsselsheim sind als Energielieferant für die folgenden drei Jahre verpflichtet, die so genannte Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet sicherzustellen.³ Salopp formuliert: Die Stadtwerke müssen, damit niemand in Rüsselsheim am Main ohne Strom da steht, jeden Verbraucher als Kunde akzeptieren.

Wann wird ein Kunde grundversorgt?

Ein Grundversorgungsvertrag kommt zustande, wenn ein Haushaltskunde zum Beispiel nach dem Einzug in eine neue Wohnung, Strom verbraucht und sich nicht um einen anderen Lieferanten bemüht. Nur innerhalb der ersten sechs Wochen nach einem Neueinzug kann sein Wunschlieferant die Belieferung rückwirkend zum Einzugsdatum beim Netzbetreiber anmelden. Gelingt dies nicht, kommt für den Zeitraum zwischen Neueinzug und Beginn des Liefervertrages bei einem Wunschversorger ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande. Die gelieferte Energie ist dann dem Grundversorger zu bezahlen.

Hat immer mehr Zuspruch: Das Kundenzentrum der Stadtwerke in der Walter-Flex-Straße.

Hat immer mehr Zuspruch: Das Kundenzentrum der Stadtwerke in der Walter-Flex-Straße.

Wann fällt ein Kunde in die Ersatzversorgung?

Wenn ein Vertrag mit einem Versorger nicht zustande kommt – beispielsweise wenn der Verbraucher von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch gemacht hat und nicht rechtzeitig ein neuen Versorgungsvertrag abschließt – nimmt der Grundversorger die Belieferung des Kunden vor. Scheitert ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger für maximal drei Monate ein. Kümmert sich der Kunde nicht um einen neuen Versorger, wird er anschließend über die Grundversorgung mit Strom beliefert.

Wie sehen die Tarife aus?

Der Grundversorger muss grundsätzlich jeden Haushaltskunden mit Strom oder Gas beliefern und dies zu öffentlich bekannt gegebenen und im Internet veröffentlichten Preisen. So ist sichergestellt, dass alle Haushalte, für die der jeweilige Grundversorger zuständig ist, Energie zu den gleichen Bedingungen und Preisen erhalten können. Der Aufsichtsrat hat im November die Tarife beschlossen, die zum 1. Januar 2019 gelten werden und die dann auf www.stadtwerke-ruesselsheim.de nachzulesen sind.

Ist der Grundversorgertarif günstig?

In der Regel ist der Grundversorgungstarif teurer als andere Tarife. Der Hauptgrund dafür: Kunden, die in der Grund- und Ersatzversorgung sind, erfordern in der Summe mehr Arbeit. Dazu gehören zum Beispiel die komplizierte Rückabwicklung eines Vorgangs von bis zu sechs Wochen seit dem Wohnungseinzug, die kurzen Zeiträume der Versorgung von leeren Wohnungen (Leerstände) und die Recherche, solche Leerstände zu klären. Da zunächst alle Verbraucher zu versorgen sind, sind auch vermehrt solche mit Zahlungsschwierigkeiten darunter, was den Aufwand für das Forderungsmanagement erhöht, damit Kunden ihre Rechnungen begleichen.
Umgekehrt heißt das für die Kunden, die sich in einem Grundversorgertarif befinden: Sie sind gut beraten zu schauen, ob es nicht einen günstigeren Tarif für sie gibt.

Muss ein Kunde in der Grund- oder Ersatzversorgung bleiben?

Nein. Die Ersatzversorgung kann jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Verbraucher keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.

Was ist mit eprimo-Kunden?

Für bisherige eprimo-Kunden bleibt alles beim Alten. Die bestehenden Energielieferverträge gelten zu den im Zeitpunkt des Grundversorgerwechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort. Es ist also nicht so, dass mit dem Wechsel des Grundversorgers zum 1.Januar 2019 alle Kunden aus der bisherigen Grundversorgung automatisch mitgewechselt werden.

eprimo ist nicht Stadtwerke

eprimo ist nicht Stadtwerke

Was ist der Vorteil für die Stadtwerke?

Grundversorger zu sein, ist insofern von Vorteil, dass alle Verbraucher, die sich nicht um ihren Stromlieferanten kümmern, in die Grundversorgung fallen und somit (mindestens vorübergehend) Kunde der Stadtwerke Rüsselsheim werden. Insofern versprechen sich die Stadtwerke Rüsselsheim von der Rolle des Grundversorgers im Strom wirtschaftlich einen Vorteil. Zudem wächst das Unternehmen, denn mit der steigenden Zahl an Kunden wird auch mehr Personal benötigt.

Wie haben es die Stadtwerke geschafft, Grundversorger zu werden?

Die Stadtwerke Rüsselsheim haben sich seit Oktober 2017 aktiv bemüht, Grundversorger zu werden, in dem sie ihre Werbung intensiviert haben. Die Kampagnen „Sei 100 % Rüsselsheim“ und „eprimo ist nicht Stadtwerke“ waren dabei am auffälligsten. Mehr zu diesen Kampagnen finden Sie in dem Artikel „Stadtwerke grenzen sich von eprimo ab“. Zudem gibt es eine Extra-Internetseite, die über den Unterschied zu eprimo aufklärt: www.sei-ruesselsheim.de

Wechselt der Grundversorger häufig?

Dazu liegen keine Zahlen vor. Bekannt ist, dass es bundesweit 888 Netzbetreiber gibt, die jedoch zum Teil für mehrere Netzgebiete und die Ermittlung der jeweiligen Grundversorger zuständig sind. Die Grundversorger sind von ihnen an die Landesregulierungsbehörden zu melden. Eine bundesweite Erfassung durch die Bundesnetzagentur gibt es nicht. Es steht jedoch zu vermuten, dass ein Wechsel des Grundversorgers kaum vorkommt. Laut Monitorbericht 2017 der Bundesnetzagentur waren im Jahr 2016 im Bundesdurchschnitt 71,5 Prozent der Haushaltskunden beim jeweiligen Grundversorger. Angesichts dieser Verteilung dürfte es schwer sein, einen Wechsel des Grundversorgers zu bewerkstelligen – eine Situation wie in Rüsselsheim am Main wird die Ausnahme sein.

Markenzeichen der Kampagne: die blau lackierten Fahrräder.

Markenzeichen der Kampagne: die blau lackierten Fahrräder.

Wie fällt das Fazit aus?

Mit günstigen Tarifen, die über eine gezielte Marketing- und Vertriebskampagne kommuniziert wurden, ist es den Stadtwerken Rüsselsheim gelungen, neue Kunden zu gewinnen und somit der größte Stromanbieter in Rüsselsheim am Main zu werden. Dadurch konnte der Status des Grundversorgers erlangt werden, von dem sich die Stadtwerke Rüsselsheim wirtschaftliche Vorteile versprechen, die letztlich allen Kunden und der Stadt Rüsselsheim am Main als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke zu Gute kommen.

I. Erläuterungen

¹Die Ermittlung des Grundversorgers ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Stromverteilnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Wer ermittelt den Grundversorger? Die Ermittlung des Grundversorgers in Rüsselsheim am Main im Geschäftsfeld Strom erfolgte durch die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH in ihrer Rolle als zuständigen Netzbetreiber. Das Ergebnis hat der Netzbetreiber bis zum 30.9. des Jahres auf seiner Internetseite www.swr-netze-ruesselsheim.de zu veröffentlichen. Über Einwände gegen das Ergebnis der Feststellungen nach Satz 2, die bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde einzulegen sind.

²Als Kunden sind laut Gesetz definiert: Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen“.

³ Rechtsgrundlage der Grundversorgung ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).

II. Links

FAQ Grundversorgung der Bundesnetzagentur:

Monitorbericht der Bundesnetzagentur

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